Wichtige Hinweise zur Stichwahl des Bürgermeisters

Die Verbandsgemeindeverwaltung Speicher informiert

Wichtige Hinweise für die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Speicher

Bild einer Wahlurne



Am 10. April 2022 findet die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters zwischen den beiden Kandidaten Marcus Konrad und Jürgen Rauschenbach statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten. Die Wahllokale sind erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet.




Dazu hier ein paar ergänzende Informationen:

Wählen auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich
Sofern bei den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann selbstverständlich auch ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Die Wählerin oder der Wähler weisen sich (sofern nicht persönlich bekannt) dann im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) aus.

Briefwahlunterlagen kommen automatisch zu den Briefwählern
Personen, die bereits für die Wahl am 27. März 2022 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt.

Beantragung der Briefwahl noch möglich
Es ist auch noch möglich, für die Stichwahl Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher zu beantragen, falls man im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat oder nicht wählen war.
Briefwahl können Sie schriftlich, persönlich im Rathaus der VG-Verwaltung, per E-Mail (wahlen@vg-speicher.de) oder online im Internet beantragen (www.vg-speicher.de).

Auch späte Anträge möglich
Personen, die glaubhaft machen, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, können bis zum 09. April 2022, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher beantragen. Für Personen, die kurzfristig die Briefwahl beantragen müssen, weil sie erkrankt sind oder einer Quarantäne-Anordnung unterliegen, besteht diese Möglichkeit sogar noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr. Die Unterlagen können durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Wahlbüros

Marina Kaufmann, Tel. 06562 6430, EMail: m.kaufmann@vg-speicher.de
und
Karin Metzen-Karb, Tel. 06562 6429, EMail: k.metzen@vg-speicher.de

gerne zur Verfügung.