Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

  • Leistungsbeschreibung



    Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz 

    Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) soll den Städten und Gemeinden aus ihren Finanznöten helfen. Darauf haben sich die Landesregierung und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände am 22. September 2010 in Mainz auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung geeinigt. 

    Der Entschuldungsfonds ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dieser soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren und über eine Laufzeit von 15 Jahren rund zwei Drittel der ursprünglichen Kreditsumme zu tilgen. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel von den Kommunen selbst zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.

    Der Abschluss eines entsprechenden Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds. Der mit den beteiligten Gemeinden abgeschlossene Konsolidierungsvertrag beinhaltet unter anderem die zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen.

    Nachfolgende Kommunen nehmen ab dem 01.01.2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teil:

    Kommune Konsolidierungsvertrag
    (als pdf-DateiI)
    Nachweis der Eigenleistungen
     und aktueller Verlauf des 
    Konsolidierungspfades
    (als pdf-Datei)
    Bemerkungen
    Ortsgemeinde Auw a. d. Kyll Vertrag Auw a. d. Kyll
    ausgeschieden
    Ortsgemeinde Herforst Vertrag Herforst   ausgeschieden
    Ortsgemeinde Hosten Vertrag Hosten    ausgeschieden
    Ortsgemeinde Orenhofen Vertrag Orenhofen 
    ausgeschieden
    Ortsgemeinde Preist Vertrag Preist    ausgeschieden
    Ortsgemeinde Spangdahlem Vertrag Spangdahlem    ausgeschieden
    Stadt Speicher Vertrag Stadt Speicher  Nachweis Speicher 2024
     

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende