Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte / Jubiläums-Ehrenamtskarte

Die Verbandsgemeinde Speicher hat am 11.04.2024 mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beschlossen.

Inhabern der Ehrenamtskarte bietet die Verbandsgemeinde Speicher folgende Vergünstigungen an:

  • Ermäßigung von 50 % auf den Eintrittspreis des Hallenbades Speicher
  • Ermäßigung von 50 % auf Kursgebühren der Volkshochschule Speicher


Was ist die Ehrenamtskarte/ Jubiläumskarte?

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Landesweit können sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte. Auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht.


Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird. Die Karte gilt 2 Jahre und kann nach Ablauf neu beantragt werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit können nach bestimmten Voraussetzungen eine Jugendleiter-Card (Juleica) erhalten.  Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch auch für die Juleica. Die Mindestanforderungen der Ehrenamtskarte sind mit der Juleica in der Regel automatisch erfüllt, d. h. Inhaberinnen und Inhaber der Juleica hätten ohnehin meist Anspruch auf eine Ehrenamtskarte. Wer eine Juleica hat, muss somit keine Ehrenamtskarte beantragen.


Wer kann die Jubiläums-Ehrenamtskarte bekommen?

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche, die sich bereits langjährig engagieren, eine besondere Wertschätzung erfahren.

Voraussetzung für den Erhalt dieser Karte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die übrigen Vergabekriterien entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, können die Karte erhalten. Es gelten die gleichen Vergünstigungen. Die Karte gilt lebenslang.


Wie wird die Ehrenamts-/Jubiläums-Ehrenamtskarte beantragt?

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung gesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände und Kommunen können aber verdiente Ehrenamtliche auch für diese Auszeichnung vorschlagen

Für die "Jubiläumskarte" gibt es ein separates Antragsformular mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können.

Zusätzlich gibt es ein Vorschlagsformular für Vereine, Verbände und Kommunen.

Anträge und Vorschläge sind an die zuständige Stelle der beteiligten Kommunen zu richten.


Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten. Dazu zählen ehrenamtliche Betätigung in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Initiativen, Freiwilligendienste oder Selbsthilfegruppen, die Wahrnehmung öffentlicher Funktionen sowie Formen der politischen Beteiligung und Mitbestimmung.

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt nicht als ehrenamtliches Engagement. Die freiwillige Übernahme gemeinnütziger Aufgaben und Tätigkeiten in solchen Organisationen gelten als ehrenamtliches Engagement.

Reine Bereitschaftszeiten können nicht als ehrenamtliches Engagement angerechnet werden.


Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz genutzt werden, die das Land, alle teilnehmenden Kommunen und private Anbieter dafür zur Verfügung stellen.

Die Einrichtungen, die Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten bereithalten, und anderer Unterstützer vor Ort sind durch einen Mitmach-Aufkleber an der Kasse oder am Eingang als Partner erkenntlich.

Alle aktuellen Vergünstigungsangebote sind hier zu finden.

Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet.


Antragsformulare und Infos

Hier finden Sie das Antragsformular für die landesweite Ehrenamtskarte.

Sammelanträge für Vereine und Organisationen bitte hier anfordern: ehrenamtskarte@stk.rlp.de

Hier finden Sie den Flyer zur Ehrenamtskarte.


Wer beantwortet Fragen?

Bei der Verbandsgemeinde Speicher beantwortet Harald Knopp (06562-6436, H.Knopp@vg-speicher.de) gerne Fragen rund um die Ehrenamtskarte.


Auf der Website www.wir-tun-was.rlp.de sind viele Informationen zur Ehrenamtskarte /Jubiläumskarte Rheinland-Pfalz zu finden.

Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Ehrenamtskarte.
Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Elisabeth Schinnerer
Tel.: 06131/16-5720
ehrenamtskarte@stk.rlp.de