Kommunaler Entschuldungsfonds Rhld.-Pfalz

Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) soll den Städten und Gemeiden aus ihren Finanznöten helfen. Darauf haben sich die Landesregierung und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände am 22. September 2010 in Mainz auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung geeinigt.

Der Entschuldungsfonds ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dieser soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren und über eine Laufzeit von 15 Jahren rund zwei Drittel der ursprünglichen Kreditsumme zu tilgen. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel von den Kommunen selbst zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.

Der Abschluss eines entsprechenden Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds. Der mit den beteiligten Gemeinden abgeschlossene Konsolidierungsvertrag beinhaltet unter anderem die zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen.

Nachfolgende Kommunen nehmen ab dem 01.01.2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teil:

Kommune
Konsolidierungsvertrag
Nachweis der Eigenleistungen und aktueller Verlauf des Konsolidierungspfades
Bemerkungen
Ortsgemeinde Auw a. d. Kyll
Vertrag Auw a. d. Kyll
Nachweis Auw a. d. Kyll 2021

Ortsgemeinde Herforst
Vertrag Herforst

ausgeschieden
Ortsgemeinde Hosten
Vertrag Hosten
Nachweis Hosten 2021

Ortsgemeinde Orenhofen
Vertrag Orenhofen
Nachweis Orenhofen 2021

Ortsgemeinde Preist
Vertrag Preist

ausgeschieden
Ortsgemeinde Spangdahlem
Vertrag Spangdahlem

ausgeschieden
Stadt Speicher
Vertrag Stadt Speicher
Nachweis Speicher 2021