Vergnügungsteuer zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

    Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

    Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Speicher

    Die Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer der Verbandsgemeinde Speicher (Vergnügungssteuersatzung) können Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher einsehen.

    Ebenfalls stehen Ihnen die Vordrucke Meldung Gaststaetten sowie die Vergnügungssteuererklärungzum Ausfüllen bzw. zum Download zur Verfügung.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende