Bild mit Schildern verschiedener Einzelhandelsbetriebe

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Speicher

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Speicher


Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Grundlage der Stadtentwicklungsplanung zur Zentrenentwicklung und Einzelhandelssteuerung in der Stadt Speicher. Die letzte Fortschreibung wurde durch den Stadtrat Speicher am 5. Juni 2025 beschlossen.


Bild mit Text Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Speicher