Datenschutz Grundsicherung

Informationen zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher


Zuständige Fachabteilung
Fachbereich 3 – Bürgerdienste

 

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter Verbandgemeinde Speicher
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Tel. 06562 64-29
E-Mail: datenschutz@vg-speicher.de

 

Zweck der Datenverarbeitung
Prüfung und Abwicklung von Ansprüchen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen) gemäß Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Sozialhilfe).

Erledigung von daraus sich ergebenden weiteren gesetzlichen Aufgaben wie zum Beispiel Erstattung von Leistungen.

 

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der nachstehenden Kategorien von Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 bis 78 SGB X und Anspruchsnormen des SGB IX, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG). Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung auch zulässig, wenn ein Einverständnis der betroffenen Person vorliegt oder diese die Angaben selbst (freiwillig) mitgeteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

 

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei der zuständigen Stelle der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie gegebenenfalls die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen.

Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen teilweise oder vollständig versagt oder entzogen werden.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:

  • Stammdaten Betreuungsperson oder Bevollmächtigte: Familienname, Vorname, ggf. Organisation/Verein, ggf. Beziehung zur antragstellenden Person
  • Stammdaten zur antragstellenden Person: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Informationen zum akademischen Grad
  • Kontaktdaten der antragsstellenden Person: Anschrift Inland/Ausland, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Kontaktdaten der Betreuungsperson oder der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten: Anschrift Inland/Ausland, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Allgemeine Daten über Haushaltsmitglieder: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrechtlicher Status, Einreisedatum, voll- oder teilstationäre Unterbringung, Verhältnis zur antragstellenden Person
  • Finanz- und Versicherungsdaten: Angaben zur Bankverbindung, Nachweise Vermögen, Vorheriger Bezug von Grundsicherungsleistungen, Jahreseinkommen von 100.000 € oder mehr, Angaben zur Krankenversicherung oder zur letzten Krankenversicherung, Einkommen, Angaben zur Rente, Antrag auf Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Angaben zur Erwerbstätigkeit im Ausland, andere Einkommensarten, Fahrtkosten, Untervermietung, Leistungen für Kinder, evtl. absetzbare Beträge, Angaben zum Vermögen, Altersvorsorge, KFZ, Ansprüche ggü. Dritten, Immobilien und Grundbesitz, Vermögensübertragungen innerhalb der letzten 10 Jahre, Ermittlung kostenerstattungspflichtigen Trägers, Nachweise Renteneinkommen, Nachweise andere Einkommensarten, Nachweise vom Einkommen eventuell absetzbarer Beträge, Unterhaltsansprüche inkl. Informationen ggü wem (Stammdaten und Einkommen)
  • Angaben zum Beruf: Ausgeübte Berufe der Eltern und Kinder
  • Daten zur Wohnsituation: Leben in besonderer Wohnform / stationärer Einrichtung, Einrichtung und Anschrift davon, Bedarf für die Unterkunft (Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohnfläche, Hauptmieter, Baujahr, Anzahl der Räume, Wohnsituation, Anschrift, Kalt- und Warmmiete), Bedarf für Heiz- und Stromkosten, Zuschläge, Angabe zum Leben im Ausland, geschieden getrennt lebend
  • Staatsbürgerschaft- und Aufenthaltsinformationen: Aufenthaltsrechtlicher Status, Einreisedatum, Staatsangehörigkeit, Auslandsaufenthalte in den kommenden 12 Monaten, Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
  • Besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO: Voll oder teilstationäre Unterbringung von Haushaltmitglieder (bspw. Werkstatt für behinderte Menschen) Schwangerschaft, Schwerbehinderung bzw. Grund der Erwerbsminderung
  • Bedarfe: Teilnahme am Mittagessen einer Werkstatt für behinderte Menschen, Anzahl Arbeitstage pro Woche, Angaben zu Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 42b Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 112 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB IX
  • Metadaten: Pseudo-User-ID, ProzessID, Erstellungsdatum, letztes Updatedatum, Abschlussdatum, (Client)-Ref-ID, Session-ID, User-ID, User-Object (enthält auch User-ID und Session-ID), Document-UUIDs, Document-Data, Antrags-ID

 

Personenbezogene Daten aus anderen gegebenenfalls öffentlich zugänglichen Quellen:

Öffentliche Stellen:
Die in §§ 12, 18 bis 29 SGB I genannten anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Jobcenter, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Wohngeldstelle), Finanzämter Grundbuchämter, Versorgungsämter, Meldestellen, Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Nichtöffentliche Stellen oder Personen:
Zum Beispiel Arbeitgeber, Kreditinstitute, Versicherungen, schadensersatzpflichtige Personen, Vermieter, unterhaltspflichtige Personen.

Öffentlich zugängliche Quellen
Zum Beispiel: Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zahlungsempfänger (zum Beispiel Vermieter, Energieversorger, Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe), Leistungsanbieter (zum Beispiel Pflegedienste, stationäre Einrichtungen), Auskunftstelle nach § 118 SGB XII (Datenabgleich), Bundeszentralstelle für Steuern (Kontenabrufverfahren gemäß § 93 Abs. 8 Nr. 1 Abgabenordnung), Beteiligte eines Widerspruchs- und ggfls. Klageverfahrens, sonstige zu beteiligende Stellen der Verbandsgemeindeverwaltung (wie zum Beispiel Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Jugendamt, Finanzbuchhaltung), sonstige Leistungsträger nach §§ 12, 18 bis 29 SGB I und sonstige Stellen nach § 35 SGB I, Auftragsverarbeiter bei Beauftragung Dritter (zum Beispiel IT-Dienstleistungen wie Hosting, Fernwartung, Abrechnungen), Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, statistisches Bundesamt.

Eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

Speicherdauer der Daten, beziehungsweise die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Bearbeitung des Antrages nicht mehr benötigt werden und die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Dies richtet sich nach der Dauer des Leistungsbezuges oder solange Ersatz- oder Erstattungsansprüche bestehen und sofern ein Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren anhängig ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht (BGB, Zivilprozessordnung, Sozialgesetzbücher, etc.) zum Beispiel 5 Jahre nach Beendigung des Leistungsbezuges oder Aktenvorganges, bei Unterhaltstiteln, Darlehen, sonstigen Forderungen 30 Jahre oder 10 Jahre nach erfolgter Rückzahlung.

 

Information zu Betroffenenrechten
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 und 35 DS-GVO folgende Rechte:

• Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
• Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
• Recht auf Datenübertragbarkeit
• Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 DS-GVO.

Sie haben das Recht Beschwerden bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zu erheben.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 8920-0
Telefax: 06131 8920-299
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de