Wird ein Tier in der Verbandsgemeinde Speicher eigenständig aufgefunden, ist der Fund unverzüglich bei der Verbandsgemeinde Speicher anzuzeigen (§ 967 BGB).
Während der regulären Öffnungszeiten ist die Verbandsgemeinde Speicher vorab unter der Nummer 06562-6434 zu kontaktieren. Diese nimmt eine entsprechende Fundanzeige auf und koordiniert die Aufnahme und Versorgung des Tieres.
Erfolgt der Fund einer Katze außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Speicher, ist das zuständige Tierheim in Altrich unter der Telefonnummer 06571-9552121 zu kontaktieren. Das Tierheim übernimmt die weitere Koordination und veranlasst die notwendigen Schritte zur Versorgung und Unterbringung des Tieres und meldet den Fund an das zuständige Fundbüro.
Sollten Bürgerinnen und Bürger das Tierheim außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit kontaktieren wollen, so kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Sollten sie Fundhunde außerhalb der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde finden, so ist die Polizei zu kontaktieren.
Hinweis: Bei eigenmächtigen Maßnahmen zur Unterbringung und/oder Versorgung des Tieres könnten Kosten anfallen, welche durch den Finder zu tragen sind.
