Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Bewerberin oder Bewerber einer Wahl zum Kreistag eines Landkreises müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende