Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

    • nicht bereits verheiratet sind,
    • geschäftsfähig sind,
    • volljährig sind.

    Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

    Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Speicher

    Welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem Einzelfall. Für alle Fälle gilt, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und beide Partner eine Aufenthaltsbescheinigung (stellt das Einwohnermeldeamt aus) vorlegen müssen.Je nach Personenstand (ledig, geschieden, verwitwet) müssen weitere Personenstandsurkunden zum Nachweis der Ehefähigkeit vorgelegt werden. Ledige müssen eine

    • Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Geburtsstandesamt)
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
    • Personalausweis oder Reisepass und
    • einen Nachweis über die letzte Eheschließung und Nachweis über dern Auflösung vorlegen.
    • Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ebenso die Geburtsurkunde der Kinder.

    Bei Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Hierfür erkundigen Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin.

    US-Amerikaner, die auf dem Flugplatz Spangdahlem stationiert sind, benötigen:

    • Geburtsurkunde
    • Affidavit vom Flugplatz (Ledigkeitsbescheinigung)
    • Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung
    • Sollten sie in Mississippi, Columbia oder Montana beheimatet sein, ist ebenfalls die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich.
    • Die ausländischen Schriftstücke müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.

    Personen, mit einer anderen Staatsangehörigkeit wollen sich bitte in einem persönlichen Gespräch beim Standesamt informieren.

  • Rechtsgrundlage


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